Nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie, die in ihrem vollem Wortlaut „Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ heißt, sind Länder und Kommunen verpflichtet, sukzessive Lärmkartierungen für bestimmte Gebietseinheiten durchzuführen. Die geomer GmbH unterstützt die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) bei der Kartierung. Dazu stellt die geomer GmbH dem Zielsystem entsprechend…
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